Der Kaufprozess

Nachdem die verschiedenen Kriterien der Wunsch-Liegenschaft genau definiert worden sind, tragen wir eine grosse Auswahl, gemäss unserer sorgfältigen Suchmethode, zusammen. Diese erste Auslese wird dann einem ausführlichen Auswahlverfahren unterzogen, am Ende dessen eine Selektion der besten und attraktivsten Optionen resultiert.

DER SEKUNDÄRMARKT - Sobald geeignete Immobilien gefunden wurden, prüfen wir diese ausführlich. Zusätzlich, falls erwünscht, können wir einen Bericht über den gegenwärtigen Zustand beauftragen (zu Lasten des Käufers). Der nächste Schritt ist die eigentliche Preisverhandlung. Nachdem Käufer und Verkäufer sich auf einen Preis geeinigt haben wird ein sogenannter Kaufvorvertrag (compromis de vente) von beiden Parteien unterzeichnet. Diesen Vertrag übersetzen wir auf Deutsch damit der Käufer alle Bestimmungen des Abkommens genau versteht. Nach Unterzeichnung hat der Käufer ein 10-tägiges, unilaterales Recht vom Kauf zurückzutreten (Konsumentenschutz). Nach Ablauf dieser überweist der Käufer eine Anzahlung von 10% des Kaufpreises auf ein Treuhandkonto. Wünscht der Käufer nach Ablauf der 7-Tage Frist vom Vertrag zurückzutreten, erlischt die Anzahlung von 10%. Hinzu kommt das Honorar des Immobilienberaters (des Verkäufers), welches an Stelle des Verkäufers zu entrichten ist. Werden erhebliche Mängel am Kaufobjekt festgestellt und der Verkauf für nichtig erklärt, wird die Anzahlung dem Käufer zurückerstattet.

2-3 Monate nach Unterzeichnung des Vorvertrags liegt der endgültige, formelle Kaufvertrag (acte de vente) im Notariat zur Unterzeichnung bereit. Der Französische Notar ist Anwalt von Beruf, spezialisiert auf Zivil- und Liegenschaftsrecht, auf Basis einer öffentlichen Lizenz. Der Gang ins Notariat ist obligatorisch und sorgt für eine reibungslose und neutrale Abwicklung der Transaktion. In den meisten Fällen bestellen sowohl der Käufer als auch der Verkäufer Ihren eigenen Notar, ohne zusätzliche Kosten. AAA Riviera setzt kompetente Notare ein, die langjährige Erfahrung mit ausländischer Kundschaft haben.

Es ist Aufgabe des Notars alle relevanten Informationen bezüglich des Kaufobjekts zu prüfen; Verifikation der Nutzungs- (Dienstbarkeiten) und Pfandrechte, Vergewisserung, dass keine unvermuteten öffentliche Bauprojekte bevorstehen, Absenz von ausstehenden Hypotheken etc. Der Notar verfasst den endgültigen Vertrag und empfängt die ausstehenden 90% Anzahlung des Kaufpreises. Er bezeugt die Unterzeichnung und registriert die Eigentumsurkunde der Immobilie.

Der Notar erhebt, je nach Wert der Immobilie, 2.5% - 7.5% des Kaufpreises zur Deckung der Verfahrenskosten. Diese Gebühr umfasst offizielle Steuern, Dokumentenkosten, Beurkundungsgebühren und die Gebühren des Notars. All diese Kosten sind zu Lasten des Käufers.

NEUBAUTEN - Der Kauf eines Neubaus wird auf andere Weise abgewickelt: Der künftige Käufer unterzeichnet ein Reservations-Vertrag (contrat de reservation) und hinterlegt eine Anzahlung von 0% - 5%, je nach Übergabetermin. Der Betrag wird einem Sperrkonto im Namen des Käufers gutgeschrieben. Der Zuzug eines Notars ist zu diesem Zeitpunkt nicht nötig. Die Vereinbarung beschreibt die Einzelheiten der Immobilien- und Projektentwicklung. Darin enthalten ist gegeben falls eine Suspensiv-Klausel, die bei Kreditfinanzierung des Käufers die legalen Konditionen eines Vertragsrücktritts durch den Käufer darlegt. Der nächste Schritt ist die Unterzeichnung des formellen Kauf-/Verkaufs-vertrags (acte de vente). Darin sind die verschiedenen Bauetappen mit Datum, der Liefertermin und die Garantien festgesetzt. Der Vertragsentwurf wird schon früh, vor der endgültigen Unterzeichnung beim Notar, dem Käufer zugestellt. Danach werden Anzahlungen in Tranchen fällig, die dem Fortschritt der Bauetappen entsprechen. Oft wird dem Käufer in der finalen Phase der Konstruktion angeboten, seine Wohnung oder Villa individuell zu gestalten: Auswahl der Farben, Plättli, Küchen-ausstattung, Badezimmer-ausstattung etc. Die letzte Teilzahlung (normalerweise 5%) ist just vor der Inspektion und der Schlüsselübergabe fällig.

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